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Elektrischer Strom

Man bezeichnet die gerichteten Anteile einer Bewegung von Ladungsträgern, wie Elektronen oder Ionen, als elektrischen Strom. Diese können sich in einem Festkörper, in Gas, einer Flüssigkeit oder im Vakuum befinden.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der mit der Nutzung des elektrischen Stroms für die Telegrafie und Galvanik begonnen. Dazu wurden Batterien benötigt.
Werner von Siemens fand 1866 das dynamoelektrische Prinzip. Dieses nutzte er bei der Entwicklung des ersten elektrischen Generators. Den Generator veröffentlichte er als Zündmaschine für die Zündung von Sprengladungen.
Diese Generatoren musste jedoch erweitert werden, damit der Strombedarf, der immer größer und größer wurde, befriedigt werden konnte.
Vorerst wurde der Strom für öffentliche Beleuchtungen und vereinzelt für Privathaushalte bereitgestellt.
Des Weiteren wurden Leuchtturme damit ausgestattet, da diese Glühbirnen eine höhere Lichtstärke besitzt als die verwendeten Kerzen oder Petroleumlampen.
Darauf folgten die ersten Kraftwerke, die mit Wasserturbinen und Dampfmaschinen angetrieben wurden.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts kommen leistungsfähige Dampfturbinen zum Einsatz.